Lizenzbestimmungen

Stand: 05.09.2026

Lizenzvertrag über die Nutzung von Audioinhalten für Pflegeeinrichtungen

zwischen

MaMo Audio UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Makan Mokhtari, Ihlbeckskamp 22, 21717 Fredenbeck

- nachfolgend „Lizenzgeberin“ genannt -

und

Einrichtungshaus

- nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt -

1. Lizenz und Vertragsgegenstand

1.1 Die Lizenzgeberin produziert und stellt Audioinhalte, insbesondere kurze Hörgeschichten, Hörspiele und thematisch zusammengefasste Audioformate, für den Einsatz in Pflege-, Alten- und Demenzeinrichtungen bereit.

1.2 Die Lizenzgeberin gewährt der Lizenznehmerin für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die vertragsgegenständlichen Audioinhalte über die von der Lizenzgeberin bereitgestellte Plattform im Wege des Streamings abzurufen und innerhalb der jeweils lizenzierten Einrichtung abzuspielen.

1.3 Die Nutzung ist ausschließlich innerhalb der jeweils lizenzierten Pflege-, Alten- oder Demenzeinrichtung und ausschließlich im Rahmen des gewöhnlichen Pflege-, Betreuungs-, Aktivierungs- und Unterhaltungsangebots für Bewohnerinnen und Bewohner gestattet.

1.4 Eine Nutzung in weiteren Häusern, Standorten, Außenstellen oder sonstigen Einrichtungen ist nur zulässig, wenn diese von der Lizenzgeberin jeweils gesondert als lizenzierte Einrichtung freigeschaltet bzw. vertraglich einbezogen wurden.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 „Inhalte“ im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche von der Lizenzgeberin über die Plattform bereitgestellten Audioinhalte, insbesondere Hörgeschichten, Hörspiele, Themenpakete, einzelne Audioaufnahmen sowie sonstige von der Lizenzgeberin bereitgestellte Begleit- oder Zusatzinhalte, soweit diese für die Nutzung in Pflege-, Alten- oder Demenzeinrichtungen bestimmt sind.

2.2 „Plattform“ ist der von der Lizenzgeberin bereitgestellte geschützte Online-Bereich, über den die Inhalte im Wege des Streamings abgerufen und abgespielt werden können.

2.3 „Zugangsmittel“ sind sämtliche von der Lizenzgeberin bereitgestellten Mittel zur Nutzung der Plattform, insbesondere QR-Codes, Zugangsdaten, Links, Passwörter oder vergleichbare technische Zugangsmöglichkeiten.

2.4 „Lizenzierte Einrichtung“ ist jedes im Vertrag benannte Haus bzw. jeder im Vertrag benannte Standort der Lizenznehmerin, für den die Nutzung der Inhalte durch die Lizenzgeberin freigegeben wurde.

2.5 Die erste lizenzierte Einrichtung wird vergütungsrechtlich als „erste lizenzierte Einrichtung“ bzw. „Haupthaus“ behandelt. Jede weitere hinzugenommene Einrichtung wird vergütungsrechtlich als „weitere lizenzierte Einrichtung“ behandelt.

3. Zulässige Nutzung

3.1 Die Lizenznehmerin ist berechtigt, die Inhalte innerhalb der jeweils lizenzierten Einrichtung im Wege des Streamings abzurufen und dort abzuspielen.

3.2 Die Nutzung darf insbesondere im Rahmen von Betreuungs-, Beschäftigungs-, Aktivierungs-, Gruppen- oder Einzelangeboten für Bewohnerinnen und Bewohner der lizenzierten Einrichtung erfolgen.

3.3 Die Inhalte dürfen durch Mitarbeitende der Lizenznehmerin genutzt und abgespielt werden, soweit dies zur Durchführung des Einrichtungsbetriebs und der vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere Betreuungs-, Pflege- und Verwaltungspersonal der lizenzierten Einrichtung.

3.4 Angehörige sowie Besucherinnen und Besucher von Bewohnerinnen und Bewohnern dürfen die Inhalte mithören, soweit dies innerhalb der lizenzierten Einrichtung und im Zusammenhang mit der Betreuung, Begleitung oder Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt. Ein eigenes Nutzungsrecht der Angehörigen oder Besucherinnen und Besucher wird hierdurch nicht begründet.

3.5 Zulässig ist das Abspielen der Inhalte insbesondere in Gemeinschaftsräumen, Aufenthaltsbereichen, Bewohnerzimmern oder sonstigen Räumlichkeiten der lizenzierten Einrichtung, sofern die Nutzung dem Einrichtungsbetrieb und dem in diesem Vertrag vorgesehenen Zweck dient.

3.6 Die Nutzung der Inhalte im Rahmen der gewöhnlichen entgeltlichen Pflege-, Betreuungs- oder Unterbringungsleistungen der Lizenznehmerin gilt nicht als unzulässige kommerzielle Weiterverwertung. Unzulässig bleibt jedoch jede eigenständige Vermarktung, Weiterveräußerung oder gesonderte entgeltliche Verwertung der Inhalte.

4. Unzulässige Nutzung

4.1 Jede Nutzung der Inhalte, der Plattform oder der Zugangsmittel, die über die in diesem Vertrag ausdrücklich gestattete Nutzung hinausgeht, ist unzulässig, soweit sie nicht zuvor von der Lizenzgeberin in Textform gestattet wurde.

4.2 Der Lizenznehmerin ist insbesondere untersagt,

a) die Inhalte außerhalb der jeweils lizenzierten Einrichtung abzuspielen, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen;

b) die Inhalte herunterzuladen, dauerhaft zu speichern, zu kopieren, zu vervielfältigen, auf Datenträger zu übertragen, auf Plattformen, Webseiten, Clouds, interne Portale oder sonstige Speichermedien hochzuladen oder in sonstiger Weise Dritten bereitzustellen;

c) die Inhalte oder die eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, unterzulizenzieren oder sonst Dritten zur Nutzung zu überlassen;

d) die Inhalte zu bearbeiten, zu kürzen, zu verändern, zu übersetzen, neu zu vertonen, mit anderen Inhalten zu verbinden oder in sonstiger Weise umzugestalten;

e) die Inhalte ganz oder teilweise in eigene Produkte, Schulungen, Veranstaltungen, Apps, Plattformen, Medienangebote oder sonstige Leistungen zu integrieren oder eigenständig zu vermarkten, weiterzuveräußern oder entgeltlich zugänglich zu machen;

f) Zugangsmittel an andere Häuser, Standorte, Einrichtungen oder sonstige Dritte weiterzugeben oder diesen die Nutzung der Plattform zu ermöglichen;

g) Hinweise auf Urheberrechte, Rechteinhaberschaft, Kennzeichen, Logos oder sonstige Herkunftshinweise zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen;

h) technische Schutzmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen oder sonstige Sicherungsmechanismen der Plattform zu umgehen oder dies zu versuchen.

4.3 Eine Weitergabe der Inhalte oder Zugangsmittel innerhalb eines Trägers, einer Unternehmensgruppe oder eines Einrichtungsverbunds ist nur zulässig, soweit das jeweilige Haus bzw. der jeweilige Standort als lizenzierte Einrichtung in den Vertrag einbezogen wurde.

4.4 Bei Zweifeln, ob eine bestimmte Nutzung von diesem Vertrag umfasst ist, hat die Lizenznehmerin vorab eine Zustimmung der Lizenzgeberin in Textform einzuholen.

5. Zugangsmittel / QR-Code / Zugangsdaten

5.1 Die Lizenzgeberin stellt der Lizenznehmerin für die jeweils lizenzierte Einrichtung die zur Nutzung der Plattform erforderlichen Zugangsmittel zur Verfügung, insbesondere QR-Codes, Zugangsdaten, Links oder vergleichbare technische Zugangsmöglichkeiten.

5.2 Die Zugangsmittel dürfen ausschließlich zur vertragsgemäßen Nutzung der Inhalte innerhalb der jeweils lizenzierten Einrichtung verwendet werden.

5.3 Die Lizenznehmerin ist verpflichtet, die Zugangsmittel vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

5.4 Die Zugangsmittel dürfen nur solchen Mitarbeitenden der lizenzierten Einrichtung zugänglich gemacht werden, die die Inhalte im Rahmen des Einrichtungsbetriebs und der vertragsgemäßen Nutzung abrufen oder abspielen sollen.

5.5 Eine Weitergabe der Zugangsmittel an andere Häuser, Standorte, Einrichtungen, Trägergesellschaften, Kooperationspartner, externe Dienstleister, Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige oder sonstige Dritte ist unzulässig, soweit die Lizenzgeberin dem nicht zuvor in Textform zugestimmt hat.

5.6 Die Lizenznehmerin darf die Zugangsmittel nicht öffentlich oder allgemein zugänglich aushängen, veröffentlichen, in frei zugänglichen internen Portalen ablegen oder in Messenger-Gruppen, Clouds oder vergleichbaren Diensten teilen, soweit hierdurch ein Zugriff unbefugter Personen ermöglicht wird.

5.7 Die Lizenznehmerin hat die Lizenzgeberin unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung, eine Weitergabe oder einen sonstigen Missbrauch der Zugangsmittel bestehen.

5.8 Die Lizenznehmerin haftet für eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsmittel, soweit sie diese zu vertreten hat oder die missbräuchliche Nutzung durch eine unzureichende Sicherung der Zugangsmittel ermöglicht wurde.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Nutzung der Inhalte erfolgt im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements. Die Lizenznehmerin schuldet der Lizenzgeberin für jede lizenzierte Einrichtung die jeweils vereinbarte monatliche Vergütung.

6.2 Für die erste lizenzierte Einrichtung beträgt die jährliche Vergütung 499,00 EUR netto. Für jede weitere lizenzierte Einrichtung beträgt die jährliche Vergütung 249,00 EUR netto.

6.3 Die Vergütung ist jeweils zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats, spätestens am ersten Bankarbeitstag des Monats, fällig. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung durch die Lizenzgeberin.

6.4 Werden während der Vertragslaufzeit weitere Einrichtungen als lizenzierte Einrichtungen einbezogen, fällt die hierfür geschuldete Vergütung ab dem Zeitpunkt der Freischaltung der jeweiligen weiteren Einrichtung an.

6.5 Die Lizenzgeberin ist berechtigt, den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise zu sperren, wenn sich die Lizenznehmerin mit der Zahlung fälliger Vergütungen trotz Mahnung in Verzug befindet. Weitergehende Rechte der Lizenzgeberin bleiben unberührt.

6.6 Einwendungen gegen Rechnungen sind von der Lizenznehmerin innerhalb angemessener Frist nach Zugang der Rechnung mitzuteilen. Gesetzliche Rechte der Lizenznehmerin bleiben unberührt.

7. Laufzeit und Kündigungen

7.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien, frühestens jedoch mit Freischaltung der ersten lizenzierten Einrichtung, in Kraft.

7.2 Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit von 12 Monaten geschlossen (Mindestlaufzeit). Sofern der Vertrag nicht fristgerecht gemäß Ziffer 7.3 gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.

7.3 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

7.4 Soweit die Parteien eine Mindestlaufzeit vereinbaren, ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit möglich.

7.5 Die Kündigung des Vertrages führt zur Beendigung der Nutzungslizenz für sämtliche lizenzierte Einrichtungen, soweit in der Kündigung nicht ausdrücklich nur die Beendigung der Nutzung für einzelne weitere lizenzierte Einrichtungen erklärt wird.

7.6 Weitere lizenzierte Einrichtungen können nach Ablauf einer hierfür jeweils vereinbarten Mindestlaufzeit einzeln gekündigt werden, sofern die Kündigung die betroffene Einrichtung eindeutig bezeichnet. Die übrigen lizenzierten Einrichtungen bleiben in diesem Fall unberührt.

7.7 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Lizenzgeberin insbesondere vor, wenn die Lizenznehmerin schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, insbesondere gegen die Regelungen zur zulässigen und unzulässigen Nutzung, zur Beschränkung auf lizenzierte Einrichtungen oder zum Schutz der Zugangsmittel.

7.8 Ein wichtiger Grund liegt ferner vor, wenn die Lizenznehmerin mit der Zahlung fälliger Vergütungen trotz Mahnung erheblich in Verzug gerät.

7.9 Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Recht der Lizenznehmerin, die Inhalte über die Plattform abzurufen oder abzuspielen. Die Lizenzgeberin ist berechtigt, die Zugangsmittel zu deaktivieren und den Zugang zur Plattform zu sperren.

7.10 Nach Vertragsende hat die Lizenznehmerin jede weitere Nutzung der Inhalte, der Plattform und der Zugangsmittel zu unterlassen.

8. Änderungen des Inhaltsangebots und der Plattform

8.1 Die Lizenzgeberin ist berechtigt, die Plattform, deren technische Ausgestaltung sowie die bereitgestellten Inhalte während der Vertragslaufzeit weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und anzupassen, soweit hierdurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

8.2 Die Lizenzgeberin kann insbesondere neue Inhalte, Themenpakete oder Funktionen hinzufügen sowie bestehende Inhalte, Themenpakete oder Funktionen austauschen, neu strukturieren oder aus sachlichem Grund entfernen.

8.3 Ein Anspruch der Lizenznehmerin auf die dauerhafte Bereitstellung bestimmter einzelner Inhalte, Geschichten, Themenpakete oder Funktionen besteht nicht, soweit die vertragsgemäße Nutzung der Plattform insgesamt weiterhin möglich bleibt.

8.4 Wesentliche Änderungen, die die Nutzungsmöglichkeiten der Lizenznehmerin nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird die Lizenzgeberin der Lizenznehmerin rechtzeitig in Textform mitteilen.

8.5 Änderungen, Sperrungen oder Entfernungen von Inhalten, Themenpaketen, Funktionen oder technischen Bestandteile der Plattform kann die Lizenzgeberin auch ohne vorherige Ankündigung vornehmen, soweit hierfür rechtliche, technische, sicherheitsbezogene oder sonstige sachliche Gründe bestehen und dies zur Aufrechterhaltung eines rechtmäßigen, sicheren oder funktionsfähigen Betriebs der Plattform erforderlich ist.

9. Verfügbarkeit und technische Voraussetzungen

9.1 Die Lizenzgeberin ist bemüht, die Plattform und die Inhalte während der Vertragslaufzeit möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Eine jederzeitige und vollständig störungsfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet.

9.2 Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit können sich insbesondere aus Wartungsarbeiten, technischen Anpassungen, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen der Internetverbindung, Ausfällen von Servern oder Diensten Dritter sowie sonstigen Umständen ergeben, die außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Lizenzgeberin liegen.

9.3 Planbare Wartungsarbeiten wird die Lizenzgeberin nach Möglichkeit so durchführen, dass die Nutzung durch die Lizenznehmerin nicht mehr als erforderlich beeinträchtigt wird.

9.4 Die Lizenznehmerin ist selbst dafür verantwortlich, die für die Nutzung der Plattform erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzustellen und aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören insbesondere eine ausreichende Internetverbindung, geeignete Endgeräte, geeignete Wiedergabegeräte sowie eine aktuelle und funktionsfähige Softwareumgebung.

9.5 Die Lizenzgeberin übernimmt keine Verantwortung für Störungen, Einschränkungen oder Ausfälle, die auf der technischen Ausstattung, der Internetverbindung, den internen IT-Systemen oder sonstigen Umständen im Verantwortungsbereich der Lizenznehmerin beruhen.

9.6 Die Lizenznehmerin hat der Lizenzgeberin erkennbare technische Störungen der Plattform unverzüglich mitzuteilen, soweit hierdurch die vertragsgemäße Nutzung erheblich beeinträchtigt wird.

10. Missbrauch, Sperrung und Sicherungsmaßnahmen

10.1 Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung der Inhalte, der Plattform oder der Zugangsmittel, ist die Lizenzgeberin berechtigt, angemessene Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.

10.2 Als missbräuchliche Nutzung gilt insbesondere eine Nutzung außerhalb der jeweils lizenzierten Einrichtung, die Weitergabe von Zugangsmitteln an unbefugte Dritte, eine unzulässige Vervielfältigung oder Speicherung der Inhalte, ein Upload auf fremde Plattformen oder eine sonstige Nutzung entgegen den Regelungen dieses Vertrages.

10.3 Die Lizenzgeberin ist bei konkretem Missbrauchsverdacht berechtigt, den Zugang der Lizenznehmerin zur Plattform vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, soweit dies zur Prüfung des Sachverhalts, zur Verhinderung weiterer Vertragsverstöße oder zum Schutz der Inhalte, der Plattform oder sonstiger Rechte der Lizenzgeberin erforderlich ist.

10.4 Die Lizenzgeberin wird die Lizenznehmerin über eine Sperrung unter Angabe des wesentlichen Grundes informieren, soweit hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts oder berechtigte Interessen der Lizenzgeberin nicht beeinträchtigt werden.

10.5 Die Lizenzgeberin wird eine Sperrung aufheben, sobald der Missbrauchsverdacht ausgeräumt ist oder die zur Beseitigung des Missbrauchs erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden. Hierzu kann insbesondere die Änderung von Zugangsdaten, die Deaktivierung einzelner Zugangsmittel oder die Einrichtung neuer Zugangsmittel gehören.

10.6 Weitergehende Rechte der Lizenzgeberin, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie die Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- oder Schadensersatzansprüchen, bleiben unberührt.

11. Rechte an Inhalten und Plattform

11.1 Sämtliche Rechte an den Inhalten, der Plattform sowie an den von der Lizenzgeberin bereitgestellten Materialien verbleiben bei der Lizenzgeberin bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Dies umfasst insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Nutzungsrechte sowie sonstige Rechte an Audioaufnahmen, Texten, Sprecherleistungen, Soundelementen, Themenpaketen, Konzepten, Grafiken, Layouts, Softwarebestandteilen und sonstigen Bestandteilen der Plattform.

11.2 Die Lizenznehmerin erhält ausschließlich die in diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumte Nutzungslizenz. Ein Erwerb von Eigentumsrechten, Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, Markenrechten, Unternehmenskennzeichenrechten oder sonstigen Schutzrechten ist mit diesem Vertrag nicht verbunden.

11.3 Namen, Logos, Geschäftsbezeichnungen, Domains, Projektnamen, Designs, grafische Gestaltungen und sonstige Kennzeichen oder Ausstattungselemente der Lizenzgeberin dürfen von der Lizenznehmerin nur verwendet werden, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist oder die Lizenzgeberin der Nutzung zuvor in Textform zugestimmt hat.

11.4 Die Lizenznehmerin wird keine Schutzrechtsanmeldungen, Domainregistrierungen, Social-Media-Profile oder sonstigen Kennzeichenverwendungen vornehmen, die mit den Inhalten, der Plattform, den Namen, Logos, Domains oder sonstigen Kennzeichen der Lizenzgeberin identisch oder verwechslungsfähig ähnlich sind.

12. Medizinischer und therapeutischer Hinweis

12.1 Die Inhalte dienen der Unterhaltung, Beschäftigung, Aktivierung und emotionalen Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern der lizenzierten Einrichtung.

12.2 Die Inhalte stellen kein Medizinprodukt, kein Therapieprodukt und keine medizinische, pflegerische, psychologische oder therapeutische Leistung dar.

12.3 Die Inhalte ersetzen keine ärztliche, therapeutische, psychologische, pflegerische oder sonstige fachliche Beratung, Behandlung, Betreuung oder Maßnahme.

12.4 Die Auswahl, Einbindung und Nutzung der Inhalte im konkreten Betreuungs- oder Pflegekontext liegt in der Verantwortung der Lizenznehmerin und des jeweils zuständigen Fachpersonals.

12.5 Die Lizenzgeberin übernimmt keine Garantie dafür, dass durch die Nutzung der Inhalte Erinnerungen aktiviert, Symptome verbessert, Verhaltensänderungen herbeigeführt, therapeutische Effekte erzielt oder sonstige bestimmte Wirkungen erreicht werden.

12.6 Etwaige positive Reaktionen oder Effekte bei Bewohnerinnen und Bewohnern sind individuell und werden von der Lizenzgeberin nicht zugesichert.

13. Datenschutz

13.1 Die Parteien beachten bei der Durchführung dieses Vertrages die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

13.2 Die Lizenzgeberin verarbeitet personenbezogene Daten der Lizenznehmerin, insbesondere Daten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern, Vertrags-, Abrechnungs- und Kommunikationsdaten, ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages sowie nach Maßgabe ihrer jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

13.3 Die Datenschutzerklärung der Lizenzgeberin ist hier abrufbar.

13.4 Die Lizenznehmerin ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Inhalte innerhalb der lizenzierten Einrichtung im Einklang mit den für sie geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt.

14. Haftung

14.1 Die Lizenzgeberin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Lizenzgeberin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

14.2 Die Lizenzgeberin haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lizenzgeberin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

14.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Lizenzgeberin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Lizenznehmerin regelmäßig vertrauen darf.

14.4 Im Übrigen ist eine Haftung der Lizenzgeberin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

14.5 Die Lizenzgeberin haftet insbesondere nicht für Störungen, Einschränkungen oder Ausfälle, die auf Umständen im Verantwortungsbereich der Lizenznehmerin beruhen, insbesondere auf deren technischer Ausstattung, Internetverbindung, internen IT-Systemen, Endgeräten oder sonstigen Wiedergabevorrichtungen.

14.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistiges Verschweigen eines Mangels sowie für ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.

14.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Lizenzgeberin.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

15.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Lizenzgeberin, soweit gesetzlich zulässig.